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   OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85   

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https://dejure.org/1985,9160
OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85 (https://dejure.org/1985,9160)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.10.1985 - 2 W 115/85 (https://dejure.org/1985,9160)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 1985 - 2 W 115/85 (https://dejure.org/1985,9160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Erinnerung wegen Verfristung und mangelnder Vertretungsberechtigung; Fristbeginn mit Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 358
  • Rpfleger 1986, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78

    Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung -

    Auszug aus OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
    Denn obwohl dieser bereits am 6.4.1984 dem Gericht angezeigt hatte, daß er sein Mandat niedergelegt hat, blieb er gemäß § 87 Abs. 2 ZPO berechtigt, für den Beklagten den Beschluß des Rechtspflegers vom 2.4.1984 als zugestellt in Empfang zu nehmen (vgl. Baumbach/Hartmann 43. Aufl. § 87 Anm. 3; Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. § 87 RN 8; BGHZ 31, 32, 35 f [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59] und 43, 135, 137 f in Fällen, in denen die "Kündigung" der Vollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO noch nicht wirksam geworden war; offengelassen: BGH, NJW 80, 999; KG, Rpfl. 72, 54).
  • BGH, 07.10.1959 - IV ZR 68/59

    Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
    Denn obwohl dieser bereits am 6.4.1984 dem Gericht angezeigt hatte, daß er sein Mandat niedergelegt hat, blieb er gemäß § 87 Abs. 2 ZPO berechtigt, für den Beklagten den Beschluß des Rechtspflegers vom 2.4.1984 als zugestellt in Empfang zu nehmen (vgl. Baumbach/Hartmann 43. Aufl. § 87 Anm. 3; Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. § 87 RN 8; BGHZ 31, 32, 35 f [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59] und 43, 135, 137 f in Fällen, in denen die "Kündigung" der Vollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO noch nicht wirksam geworden war; offengelassen: BGH, NJW 80, 999; KG, Rpfl. 72, 54).
  • OLG Hamm, 25.05.1982 - 1 WF 150/82
    Auszug aus OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
    Demgegenüber hat das OLG Hamm (NJW 82, 1887) die Auffassung vertreten, wenn das Erlöschen der Vollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO rechtliche Wirksamkeit erlangt habe, könne ein Handeln gemäß § 87 Abs. 2 ZPO niemals zu Lasten der früher vertretenen Partei gehen, da § 87 Abs. 2 ZPO dem Schutz der Partei diene, die im Falle der Kündigung durch ihren Anwalt auch nicht nur zeitweise ohne anwaltlichen Beistand sein solle; durch § 87 Abs. 2 ZPO werde nicht das sich aus §§ 176, 87 Abs. 1 ZPO ergebende Erfordernis beseitigt, Zustellungen an die Partei selbst vorzunehmen, wenn die Kündigung im Außenverhältnis wirksam geworden sei.
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