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OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer Erinnerung wegen Verfristung und mangelnder Vertretungsberechtigung; Fristbeginn mit Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 12.08.1985 - 3 O 734/84
- OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 358
- Rpfleger 1986, 99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78
Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung - …
Auszug aus OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
Denn obwohl dieser bereits am 6.4.1984 dem Gericht angezeigt hatte, daß er sein Mandat niedergelegt hat, blieb er gemäß § 87 Abs. 2 ZPO berechtigt, für den Beklagten den Beschluß des Rechtspflegers vom 2.4.1984 als zugestellt in Empfang zu nehmen (…vgl. Baumbach/Hartmann 43. Aufl. § 87 Anm. 3;… Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. § 87 RN 8; BGHZ 31, 32, 35 f [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59] und 43, 135, 137 f in Fällen, in denen die "Kündigung" der Vollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO noch nicht wirksam geworden war; offengelassen: BGH, NJW 80, 999; KG, Rpfl. 72, 54). - BGH, 07.10.1959 - IV ZR 68/59
Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
Denn obwohl dieser bereits am 6.4.1984 dem Gericht angezeigt hatte, daß er sein Mandat niedergelegt hat, blieb er gemäß § 87 Abs. 2 ZPO berechtigt, für den Beklagten den Beschluß des Rechtspflegers vom 2.4.1984 als zugestellt in Empfang zu nehmen (…vgl. Baumbach/Hartmann 43. Aufl. § 87 Anm. 3;… Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. § 87 RN 8; BGHZ 31, 32, 35 f [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59] und 43, 135, 137 f in Fällen, in denen die "Kündigung" der Vollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO noch nicht wirksam geworden war; offengelassen: BGH, NJW 80, 999; KG, Rpfl. 72, 54). - OLG Hamm, 25.05.1982 - 1 WF 150/82
Auszug aus OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
Demgegenüber hat das OLG Hamm (NJW 82, 1887) die Auffassung vertreten, wenn das Erlöschen der Vollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO rechtliche Wirksamkeit erlangt habe, könne ein Handeln gemäß § 87 Abs. 2 ZPO niemals zu Lasten der früher vertretenen Partei gehen, da § 87 Abs. 2 ZPO dem Schutz der Partei diene, die im Falle der Kündigung durch ihren Anwalt auch nicht nur zeitweise ohne anwaltlichen Beistand sein solle; durch § 87 Abs. 2 ZPO werde nicht das sich aus §§ 176, 87 Abs. 1 ZPO ergebende Erfordernis beseitigt, Zustellungen an die Partei selbst vorzunehmen, wenn die Kündigung im Außenverhältnis wirksam geworden sei.